I. Allgemeines
1. Diese Bedingungen gelten gegenüber allen natürlichen und juristischen Personen, die bei Vertragsschluss als Unternehmer gem. § 14 Abs. 1 BGB handeln. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote durch uns erfolgen ausschließlich zu diesen Bedingungen. Einkaufsbedingungen und Gegenbestätigungen des Kunden wird hiermit bereits ausdrücklich widersprochen.
2. Wir behalten uns die Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Mustern, Zeichnungen, Elektro- und Pneumatikplänen und ähnlichen Informationen vor. Die Kunden dürfen Dritten hierzu keinen Zugang oder Kenntnis von diesen verschaffen.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart oder angegeben, als Nettopreise ohne Umsatzsteuer und ab Werk.
2. Zahlungen an uns sind bei Fälligkeit ohne jeden Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist dem Kunden nur gestattet. wenn der Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt wurde oder von uns nicht bestritten wird.
3. Die Fälligkeit der Zahlungen bestimmt sich, falls nicht anders vereinbart, wie folgt:
a. 40 % innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Anzahlungsrechnung,
b. 50 % innerhalb von 10 Tagen nach Abnahme oder Leistungserbringung ,
c. Die restlichen 10 % innerhalb eines Monats nach Abnahme oder Leistungserbringung.
4. Bei Fristüberschreitung oder Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem.§ 247 BGB zu entrichten. Weitergehende Ansprüche behalten wir uns vor.
5. Sollten sich die Kostenverhältnisse (Material, Löhne usw.) zwischen dem Tage des Vertragsschlusses und dem der Leistung aus durch nicht von uns zu vertretenen Gründen verändern, sind wir berechtigt eine neue Preisstellung entsprechend den veränderten Kosten vorzunehmen.
III. Leistung und Abnahme
1. Mit den Kunden vereinbaren wir Liefertermine. Diese stehen unter der Bedingung, dass alle technischen und kaufmännischen Fragen geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Ist mit dem Kunden die Montage des Liefergegenstandes vereinbart , muss der Kunde die Montage unverzüglich zum vereinbarten Termin abnehmen. Sollte kein Abnahmetermin vereinbart sein, findet die Abnahme unverzüglich nach unserer Anzeige der Abnahmebereitschaft statt.
2. Die Einhaltung von Liefer- und Abnahmefristen steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung und der Zahlung der fälligen Anzahlung. Die Lieferzeit verlängert sich in diesen Fällen angemessen.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung der Rechnungspreise unser Eigentum. Sind Montageleistungen zu erbringen, geht das Eigentum erst nach Eingang des Montageentgeltes auf den Kunden über.
2. Der Kunde darf die gelieferten Gegenstände nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns veräußern, verpfänden oder zur Sicherung übereignen, solange sie sich noch in unseren Eigentum befinden. Über Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Verfügungen durch Dritte sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.
V. Gewährleistung
1. Sollte unsere Leistung mit einem Mangel behaftet sein, so ist der Kunde verpflichtet, uns diesen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verspätet angezeigte Mängel werden zurückgewiesen. Der Mangel ist dabei möglichst genau und umfassend vom Kunden zu beschreiben.
2. Für Mängel der Leistung leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, kann der Kunde weitergehende gesetzliche Rechte geltend machen. Schadensersatzansprüche sind jedoch abschließend unter Ziff. VI geregelt.
3. Sollte sich die Mängelanzeige als unberechtigt erweisen, hat der Kunde unsere dadurch entstandenen Aufwendungen (Arbeitszeit, Fahrtzeit, Material usw.) gegen Nachweis zu ersetzen.
4. Mängelansprüche bestehen nicht für Fehler, die durch einen der nachfolgenden Umstände verursacht wurden: unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht durch uns verursacht wurden.
VI. Haftung
1. Wir haften für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei einer durch uns verschuldeten Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wenn durch uns eine wesentliche Vertragspflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte, verletzt wurde.
2. Wir haften nur für typischerweise im Maschinenbau entstehende Schäden.
VII. Verjährung
Unabhängig vom Rechtsgrund verjähren alle Ansprüche des Kunden gegen uns innerhalb von 12 Monaten nach Entstehung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Für vorsätzliches und arglistiges Verhalten und Verletzungen an Leben, Körper und Gesundheit gelten die gesetzlichen Fristen.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts oder anderer internationaler Verträge.
2. Für alle Rechtsstreite mit Kaufleuten im Sinne des § 1 Abs. 1 HGB ist unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand. Der Kunde kann von uns jedoch auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden.
3. Sollte eine Regelung dieses Vertrages rechtlich ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages hiervon nicht berührt. Anstelle der ungültigen Regelung gilt dann die rechtlich zulässige Vereinbarung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der entfallenen Klausel in rechtlich gültiger Weise unter Berücksichtigung von Treu und Glauben bei wirtschaftlicher Betrachtung am Nächsten kommt.